AGB
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Erfolgsgebühren finden Sie hier zusammengefasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Eine durch den Auftragnehmer benannte Immobilie gilt für den Auftraggeber als bis zur Benennung unbekannt, es sei denn, dieser erhebt unmittelbar danach schriftlich, unter Angabe der entsprechenden Nachweise, Widerspruch. Für die bereits vor Benennung gegebene Kenntnis trägt der Auftraggeber die Beweislast.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-/Mietvertrages für eine geeignete Immobilie bzw. mit der Vermittlung eines entsprechenden Kauf-/Mietvertrages oder mit der Verwaltung eines Objekts des Auftraggebers beauftragt.
§ 3 Vergütung des Auftragnehmers
a.) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines solchen Vertrages erhält der Auftragnehmer eine Vergütung von 5 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird berechnet nach dem ausgehandelten und im Hauptvertrag beurkundeten Kaufpreis.
b.) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages oder die Vermittlung eines solchen Vertrages erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber (“Besteller“) eine Vergütung von 2 Monatsnettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c.) Für die Verwaltungstätigkeit erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung entsprechend des individuell geschlossenen Vertrages.
§ 4 Fälligkeit der Vergütung
Die vereinbarte Vergütung des Auftragsnehmers wird mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages bzw. entsprechender Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.
Der Verzug tritt entsprechend § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage geleistet hat.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.
Erlangt der Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis von wirtschaftlichen oder rechtlichen Risiken, so hat er den Auftraggeber auf diese hinzuweisen. Er ist jedoch nicht zu eigenen Nachforschungen oder rechtlichen Prüfungen verpflichtet.
Der Auftragnehmer muss Unterlagen oder Berechnungen für die Immobilie nur auf Plausibilität prüfen. Für deren Richtigkeit hat er nicht einzustehen.
Der Auftragnehmer darf auch für den Verkäufer entgeltlich tätig sein. Er hat dann jedoch zu besorgen, dass der vorliegende Vertragszweck nicht durch Interessenkollisionen beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages befasste Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Der Auftragnehmer darf die Dienstleistung ganz oder in Teilen durch Erfüllungsgehilfen erbringen und ist bei deren Einsatz nicht beschränkt. Für deren Leistungen steht er wie für seine eigenen ein.
§ 6 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Auftragnehmer herauszugeben. Kommt es jedoch zum Abschluss eines Hauptvertrages, so sind diese zum endgültigen Verbleib beim Auftraggeber bestimmt.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit gesetzliche Bestimmungen eine Haftung zwingend vorschreiben.
§ 8 Schlichtung, Schiedsverfahren
Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schiedsrichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schlichtungsordnung der IHK Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main geschlichtet.
Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien.
Falls die Schlichtung scheitert, sei es, dass eine Partei die Schlichtung für gescheitert oder dass der Schlichter das Schlichtungsverfahren als beendet erklärt, wird das Schiedsgericht der IHK Frankfurt am Main unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen.
Die Kosten sowohl der Schlichtung als auch des Schiedsgerichtsverfahrens trägt die unterlegene Partei. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine entsprechende Quotierung.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
Im Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen.
Nachträge zu diesem Vertrag sind mit Unterzeichnung Bestandteil des Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis sind die Bestimmungen des Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Schiedsgerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.