Haus-Verwaltung

 

Der Sachverwalter ist stets Verwalter für fremdes Vermögen. Die Zusammenarbeit beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.  Der Fachverwalter arbeitet zuverlässig und hat geordnete Vermögensverhältnisse.

Die Immobilienverwaltung umfasst in den Grundlagen die technische und wirtschaftliche Verwaltung. Fundierte Kenntnisse über die  geltende Rechtsprechung sind ein Muss für jeden Fachverwalter.

Die weiteren Bedürfnisse oder Anforderungen sind vom Kunden und vom Objekt abhängig – es gibt hier keine Richtlinie. 

Ihre Mieter und Vertragspartner wenden sich zukünftig in allen Fragen an uns und nicht mehr an Sie. Wir vertreten Sie in allen die Miethausverwaltung betreffenden Angelegenheiten.

  • Mietersuche, Abschluss des Mietvertrags mit den Mietern
  • Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern
  • Übernahme / Abnahme der Wohnung
  • Angebotseinholung, Vergabe und Überwachung aller Renovierungs- und Sanierungsarbeiten
  • Überwachung aller Verträge gegenüber Ämtern und Behörden
  • Abrechnung mit dem Eigentümer

 Begründung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Übergabe und Rücknahme von Mieträumen
  • Entgegennahme der Mietzahlung und Kontrolle der Mieteingänge
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten prüfen und ggf. durchführen
  • Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs und telefonischen Kontakts mit den Mietern 

Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge

  • Beratung über die Notwendigkeit von Vertragsabschlüssen
  •  Abschluss, Überwachung und Beendigung von Verträgen, wie Hausmeister, Wartungsfirmen und Lieferanten 

Juristische Betreuung

  • Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter sowie Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen den Eigentümer, Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes
  • Einleitung gerichtlicher Verfahren mit Beauftragung eines qualifizierten Fachanwaltes zur Geltendmachung oder Abwehr anderweitiger Ansprüche durch bzw. an den Eigentümer 

Finanz- u. Vermögensverwaltung

  • Rechnungswesen
  • Zahlungsverkehr
  • Einnahmen-/Ausgabenaufstellung für den Eigentümer 

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung oder in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Objektes erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen, wie Umbauten, Ausbauten, Modernisierung
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Sonstige technische Verwaltungsleistung, z.B. Bestellung von Schlüsseln, Veranlassung von Prüfungs- u. Wartungsarbeiten 

Sonstige Betreuung

  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  • Schriftverkehr mit dem Steuerberater
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hausmeister und sonstigem Hauspersonal
  • Betreuung der Mieter, Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Mietverhältnis
  • Auf Wunsch laufende Information des Eigentümers über aktuelle Vorgänge